Wussten Sie schon, dass…
…. das Land NRW Härtefallhilfen für Heizkosten in NRW gewährt?
• Ihre Heizkosten 2022 haben sich im Verhältnis zu 2021 mehr als verdoppelt?
• Sie beziehen sogenannte nicht leitungsgebundene Energieträger, das sind z.B. Heizöl, Kohle, Pallets, Flüssiggas ( kein Erdgas !) usw.,
Das Land NRW bietet Ihnen finanzielle Unterstützung an. Es können bis zu 80 Prozent der Mehrkosten erstattet werden, die über diese Verdopplung hinausgehen. Die Unterstützung ist nicht abhängig von Ihrem Einkommen sondern von der Höhe der Heizkosten.
Einen Antrag können Eigentümer, -gemeinschaften stellen, nicht nur für selbstgenutzten Wohnraum sondern natürlich auch zur Entlastung der Mieter für Mehrfamilienhäuser / Miethäuser. Mieter können diesen Antrag nur stellen, wenn sie ihre Heizkosten direkt mit dem Energielieferer abrechnen.
Und hier geht es zur Berechnung der Härtefallhilfe und von da aus direkt weiter zur Antragstellung:
www.heizkostenhilfe.nrw.de
…. es auch Wohngeld nicht nur Mieter sondern auch für Eigentümer gibt, die ihr Haus/Ihre Wohnung selbst bewohnen?
Es wird Lastenzuschuss genannt, wird aber nach den gleichen Kriterien berechnet wie Wohngeld.
In Zeiten der steigenden Zinsen und steigenden Mieten möchten wir noch einmal auf diese Möglichkeit aufmerksam machen. ( Nur zur Info : Radevormwald ist Mietstufe 3 )
Und hier geht es zur Berechnung des Wohngeldes/Lastenzuschusses :
www.wohngeldrechner.nrw.de
Wer Wohngeld erhält, hat für seine Kinder auch einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ( BuT ) Diese Leistungen können leider nicht online sondern nur vor Ort bei der Wohngeldstelle beantragt werden.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Tipps helfen und das Leben ein wenig leichter machen.
Ihre FDP Radevormwald
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